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Methodik

Grundsätze

Wir bewerten keine Weine und reihen Weingüter nicht danach, wie gut sie sind. Wir sammeln überprüfbare Fakten über den Erzeuger, den Preis und die Auszeichnungen und leiten daraus nach veröffentlichten Regeln eine Kategorie ab. Die Regeln gelten für alle gleich: Zwei Personen mit dieser Methodik und denselben Quellen kommen zum selben Ergebnis.

Die Kategorie wird von einer deterministischen Funktion berechnet, nicht von einem Sprachmodell. Gewichte und Schwellenwerte der Merkmale liegen in einer versionierten Konfiguration im Repository, und die Version wird neben der Kategorie des Erzeugers gespeichert – es ist immer ersichtlich, mit welcher Fassung der Methodik das Ergebnis berechnet wurde. Unbemerkt lassen sich die Gewichte nicht ändern: Eine Reihe von Referenzbetrieben mit bekannter Kategorie wird bei jedem Build geprüft, und eine Änderung, die diese Prüfung nicht besteht, lässt den Build scheitern.

Schweigen der Quellen ist kein Indiz. Wo Daten fehlen, erhält ein Erzeuger nie automatisch eine niedrigere Kategorie: Das Fehlen einer Bestätigung sagt etwas über uns und unsere Quellen aus, nicht über das Unternehmen. Doch Schweigen zu einem Punkt ist nicht Schweigen zu allem – ein Weingut, das seine Rebfläche nicht veröffentlicht, ist deshalb kein Weingut, über das wir nichts wissen, und was wir wissen, sagen wir.

Jede Schlussfolgerung lässt sich bis zu den Fakten aufklappen, auf denen sie beruht: Jeder Fakt hat einen Wert, eine Quelle, eine Verlässlichkeitsstufe und das Datum, an dem wir ihn erfasst haben. Das ist zugleich eine Funktion des Produkts und unsere rechtliche Position – wir veröffentlichen Beobachtbares, keine Vermutungen über Verborgenes.

Eine Gesamtnote für den Wein gibt es hier nicht, und es wird sie nicht geben. Herkunft, Anerkennung und Preislage werden getrennt gezeigt, jeweils mit eigener Erläuterung, und eigene Verkostungsnoten vergeben wir nicht: Das Urteil eines einzelnen Verkosters wäre genau jene Geschmackssache, von der sich dieses Projekt abgrenzt.

Erzeugerkategorien

Eine Kategorie beantwortet zwei voneinander unabhängige Fragen, und wir berechnen sie getrennt. Die erste: Woher stammen die Trauben – keltert der Betrieb Wein aus eigenen Trauben, kauft er zu, oder haben wir gar keinen Beleg für eigene Weingärten gefunden? Die zweite ist die Betriebsgröße. Die Trennung ist wichtig, weil sich die erste Frage fast immer beantworten lässt, die zweite oft nicht: Die Rebfläche veröffentlicht nur eine Minderheit der Weingüter, und mit einer einzigen Skala konnten wir früher über einen Erzeuger gar nichts sagen, nur weil diese eine Zahl fehlte.

Die Kategorie ist die Projektion dieses Paares. Eigene Trauben bei kleiner Größe ergeben einen kleinen Familienbetrieb, bei größerer ein Weingut mit eigenem Anbau. Eigene Trauben und Zukauf ergeben einen Großbetrieb mit eigenen Weingärten; ein Profil massenhaften Zukaufs eine Industriekellerei. Wo wir weder für Weingärten noch für eine Erzeugung vom Weingarten bis zur Flasche eine Bestätigung gefunden haben, lautet die Kategorie Handelsmarke – eine Aussage über unseren Kenntnisstand, nicht über das Unternehmen: Es sind Erzeuger, für die wir eine solche Bestätigung nicht finden konnten. Und wo die eigene Weinbereitung feststeht, die Größe aber nicht, sagt die Kategorie genau das: Weingut mit eigener Kellerei. Eine Kategorie beschreibt das Produktionsmodell, nicht die Qualität des Weins; eine öffentliche Rangordnung nach besser und schlechter stellen wir zwischen ihnen nicht auf.

Eine Kategorie verdient einen genauen Blick, weil man sie leicht mit einer Handelsmarke verwechselt: „Weinbereitung aus Zukauftrauben“. Sie wird vergeben, wenn der Betrieb den Wein selbst bereitet, die Trauben aber zukauft, und beide Hälften belegt sind – meist, weil der Betrieb es offen sagt („ertragsfähige eigene Weingärten haben wir noch nicht“). Die Kategorie Handelsmarke ist eine Aussage über unsere Daten: Wir haben keine Bestätigung gefunden. Diese Kategorie ist eine Aussage über eine bekannte Tatsache, und eine Wertung liegt nicht darin – für einen jungen Naturweinwinzer ist es ein gewöhnlicher Anfang, ohne eigenes Land zu beginnen und mit den Trauben kleiner Weinbauern zu arbeiten. Ein Weingut, dessen Rebfläche wir schlicht nicht gefunden haben, landet hier nie: Dafür muss belegt sein, dass es keine eigenen Weingärten gibt – dass wir keine gefunden haben, genügt nicht.

Jedes bekannte Merkmal liefert einen gewichteten Beitrag zu einer von zwei Summen: für die eigene Weinbereitung oder für den Zukauf von Trauben und Fasswein. Eigene Weingärten ab 100 ha wiegen 3, über 10 ha 2, ein kleiner Betrieb bis 10 ha 1; Weingärten, die ohne Fläche erwähnt werden, 1; eine Produktionsadresse in einem Weinbaugebiet wiegt 1 für die eigene Weinbereitung. Ebenso wirken die Breite des Sortiments und Spirituosen im Angebot. Die geografischen Merkmale der Skala wurden am georgischen Markt abgeleitet und werden hier nicht angewendet: Merkmale dieser Art für Österreich haben wir noch nicht abgeleitet, und bis dahin stützt sich die Kategorie auf die eigenen Weingärten und das Sortiment.

Über die Herkunftsachse entscheiden danach Schwellenwerte, nicht eine Gesamtsumme. Eine eigene Traubenbasis gilt als belegt durch eine Flächenangabe, durch ohne Fläche erwähnte Weingärten oder durch eine Erzeugung vom Weingarten bis zur Flasche in einem Weinbaugebiet bei einem Sortiment ohne Anzeichen von Massenzukauf. Auf dieser Basis entscheidet die Zukaufssumme: ab 5 überwiegend zugekaufte Trauben, über 1 ein gemischtes Modell, sonst eigene Trauben. Bei einem Erzeuger mit belegten 100 ha oder mehr eigener Fläche wird die oberste Stufe allein aufgrund dieser Merkmale nicht vergeben: Ein breites Sortiment beweist, dass Trauben zugekauft werden, aber nicht, dass der zugekaufte Anteil überwiegt – und „überwiegend zugekauft“ ist eine Aussage über den Anteil. Bei kleiner eigener Fläche folgt der Anteil aus der Arithmetik: 70 ha ergeben keine elf Herkunftsbezeichnungen aus vier Gebieten. Bei 700 ha schon – dann greift der Schluss nicht. Die Größe folgt der Fläche: bis 10 ha klein, bis 100 ha mittel, ab 100 ha groß. Wo die Fläche nicht veröffentlicht ist, der Erzeuger aber seine Abfüllmenge nennt, entscheidet diese: ab 500.000 Flaschen im Jahr groß, bis 100.000 klein. Grund und Boden wiegen schwerer als Flaschen, weil auch zugekaufte Trauben in die Flasche kommen. Wo weder das eine noch das andere veröffentlicht ist, liest sich ein Sortiment innerhalb eines einzigen Gebiets mit kaum Herkunftsbezeichnungen, zusammen mit Gutsabfüllung oder einem namentlich genannten Kellermeister, dennoch als kleiner Betrieb – und wird als Ableitung gekennzeichnet.

Die Eigentumsverhältnisse werden gesondert geprüft, anhand des staatlichen Registers der juristischen Personen: Wer sind die Gesellschafter des Unternehmens hinter dem Betrieb, und mit welchem Anteil? Kontrolle bedeutet einen Anteil von 50 % oder mehr, und die Kette wird über andere Betriebe des Katalogs nach oben verfolgt. Ein Betrieb gehört zu einer Gruppe, wenn derjenige an der Spitze dieser Kette mehr als einen Betrieb des Katalogs kontrolliert oder wenn ihn ein Unternehmen kontrolliert, dem noch ein weiterer Betrieb des Katalogs gehört. Ein solcher Betrieb gilt weder als kleiner Familienbetrieb noch als Weingut mit eigenem Anbau – was auch immer seine Website über ein Familienunternehmen erzählt: Mit eigener Weinbereitung ist er ein Weingut mit eigener Kellerei, bei großer Betriebsgröße ein Großbetrieb. Ein einzelner Betrieb im Besitz einer Holding, ob ausländisch oder einheimisch, ohne weitere Betriebe im Katalog ist keine Gruppe. Staatseigentum wird als eigener Fakt gezeigt und ändert die Kategorie nicht.

Diese Kennzeichnung ist Teil der Antwort, keine Fußnote dazu. Eine Kategorie, die auf einem Dokument beruht – einer Flächenangabe, einem belegten Fehlen –, wird als belegt gezeigt; eine, die auf indirekten Merkmalen beruht, mit gestricheltem Rahmen und ausdrücklichem Hinweis. Wir nennen lieber eine Schlussfolgerung samt ihrer Belastbarkeit, als zu schweigen und das Schweigen wie Unwissen wirken zu lassen.

„Zu wenig Daten“ gibt es weiterhin, aber es bedeutet jetzt genau das, was es besagt: Woher die Trauben stammen, ließ sich überhaupt nicht feststellen. Eine fehlende Hektarzahl löst diesen Zustand nicht aus, und eine Herabstufung ist er nie – Schweigen der Quellen ist nach wie vor kein Indiz.

Eine Abweichung zwischen dem Eintragungsjahr des Unternehmens und einem „since 18XX“ auf dem Etikett beeinflusst die Kategorie überhaupt nicht – sie wird als eigener Fakt veröffentlicht. Und die Kategorie selbst ändert sich nie stillschweigend: Eine Neuberechnung kommt in die Prüfwarteschlange, wo ein Mensch sie bestätigt, und die Entscheidung bleibt dauerhaft im Klassifizierungsverlauf.

Fakten und Quellen

Ein wesentlicher Fakt wird nicht als Feld eines Datensatzes gespeichert, sondern als Aussage: Wert, Quelle, Datum der Beobachtung und Verlässlichkeitsstufe – staatliches Register, Angabe des Erzeugers, Ableitung aus Katalogdaten oder manuelle Prüfung. Auf der Seite des Erzeugers öffnet sich diese Liste unter „Worauf das beruht“, mit Quelle und Datum neben jedem Fakt.

In die Klassifizierung gehen Merkmale aus externen Quellen ein – Produktionsadresse, eigene Rebfläche, Erzeugung vom Weingarten bis zur Flasche, der Vermerk „Gutsabfüllung“, ein namentlich genannter Kellermeister – und Merkmale, die wir aus unserem eigenen Katalog zählen: die Zahl der Herkunftsbezeichnungen und Gebiete im Sortiment, Spirituosen im Sortiment.

Die Quellen haben eine Rangfolge: zuerst das Register, dann das Etikett, die Website des Erzeugers, der Handel, alles andere zuletzt. Eine einzelne Quelle kann gegenüber ihrem Typ höher oder tiefer eingestuft werden – ein von einem Menschen geprüfter Fakt etwa soll nicht gegen das automatische Auslesen eines Onlineshops verlieren.

Widersprechen sich Quellen, wählen wir nicht stillschweigend die „richtige“ aus. Beide Fassungen bleiben mit Quelle und Datum in der Datenbank, die höher eingestufte setzt sich durch, und die Abweichung wird zur Prüfung markiert – und, wenn sie Ihre Aufmerksamkeit verdient, offen gezeigt. „Auf dem Etikett steht ‚since 1920‘, eingetragen wurde das Unternehmen 2019“ ist Inhalt, kein Rauschen in den Daten.

Ein erneuter Import desselben Werts aus derselben Quelle ändert nichts; ein neuer Wert aus dieser Quelle ersetzt ihren eigenen früheren, während Aussagen anderer Quellen unberührt bleiben – ihr Widerspruch wird über die Rangfolge entschieden, nicht durch Überschreiben.

Aus Händlerkatalogen übernehmen wir nur Fakten: Bezeichnung des Artikels, Preis, Verfügbarkeit und Link. Beschreibungstexte der Händler kopieren wir nicht.

Unveränderlichkeit der Einträge

Jede Nacht berechnen wir einen kryptografischen Fingerabdruck von allem, was wir als Fakt erfassen – jeder Preisbeobachtung, jeder Aussage über einen Erzeuger, jeder Entscheidung über eine Kategorie – und veröffentlichen ihn an einem Ort, an dem wir ihn nachträglich nicht mehr ändern können. Alle können einen Eintrag von dieser Website nehmen, den Fingerabdruck neu berechnen und mit dem am betreffenden Tag veröffentlichten vergleichen. Würden wir einen früheren Preis stillschweigend korrigieren oder ein Urteil rückdatieren, ginge der Abgleich nicht auf – und zwar für alle zugleich, nicht nur für die Person, die es vermutet hat.

Das beweist genau eines und nicht mehr: dass wir genau das an genau diesem Tag wussten. Wahr wird der Fakt dadurch nicht. Ein von uns erfasster Preis kann schon im Katalog des Geschäfts falsch gewesen sein; eine Klassifizierung kann auf unvollständigen Quellen beruhen; eine Medaille kann vom Erzeuger angegeben und nie mit dem Protokoll des Wettbewerbs abgeglichen worden sein. Wo das so ist, sagen wir es auf der Seite selbst. Der Zeitstempel schützt die Geschichte unserer Aussagen, nicht ihre Richtigkeit.

Derselbe Mechanismus schützt auch den Erzeuger. Wir können nicht nachträglich so tun, als hätten wir ein Unternehmen immer so eingestuft wie heute: Das Datum jedes Urteils ist beweisbar, ebenso das Datum seiner Änderung. Ein Weingut, das mit seiner Kategorie nicht einverstanden ist, hat es mit einer datierten, veröffentlichten Entscheidung zu tun – nicht mit einem Datenbankfeld, das wir während des Streits nach Belieben ändern könnten.

Korrekturen stehen dem nicht entgegen. Wir überschreiben keine Einträge: Eine fehlerhafte Beobachtung wird als fehlerhaft markiert und bleibt, ein überholter Fakt behält sein Datum und weicht einem neueren, eine revidierte Kategorie wird als neuer Eintrag im Klassifizierungsverlauf des Betriebs vermerkt. Die Korrektur selbst ist also Teil der versiegelten Geschichte. Im seltenen Fall, dass etwas vollständig entfernt werden muss – aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder auf Verlangen der Person, um deren Daten es geht –, veröffentlichen wir die Tatsache der Löschung, ihr Datum und ihren Grund, damit die Abweichung eine Erklärung hat und nicht wie eine Manipulation aussieht.

Fingerabdrücke und wie man einen Eintrag prüft

Gewichtung von Auszeichnungen

Eine Medaille allein sagt wenig: Wettbewerbe unterscheiden sich in ihren Regeln wie im Anteil der ausgezeichneten Proben. Wir zählen Medaillen nicht zusammen und leiten daraus kein Ranking ab. Stattdessen hat jeder Wettbewerb eine Gewichtsklasse, und diese steht überall neben der Medaille, wo sie erscheint.

Die Klasse wird nach vier öffentlichen Merkmalen vergeben: ob blind verkostet wird und das Reglement veröffentlicht ist; welcher Anteil der Einreichungen eine Medaille erhält (wenn fast alle ausgezeichnet werden, unterscheidet die Medaille die Weine nicht mehr); wie die Jury zusammengesetzt und wie unabhängig sie von den Teilnehmern ist; und was die Teilnahme kostet, einschließlich der Frage, ob mit der Medaille Marketingpakete verkauft werden.

Die Begründung jeder Klasse steht in klaren Worten auf der Seite des Wettbewerbs: Wir sagen, worauf genau wir uns gestützt haben. Ein Wein ohne Medaillen gilt nicht als schlechter als ein Wein mit der Medaille eines Pay-to-play-Wettbewerbs.

Eine Medaille gehört immer zu einer Partie, nicht zum Wein im Allgemeinen, deshalb zeigen wir neben dem Jahr der Auszeichnung den Jahrgang der ausgezeichneten Partie. Die Medaille eines Jahrgangs überträgt sich nicht auf andere Jahrgänge.

Quellen schreiben dasselbe Metall unterschiedlich – „Gold“, „gold“, „Gold Medal“. Beim Import wird die Schreibweise vereinheitlicht; das Metall selbst ändert sich nie, und eine unbekannte Auszeichnung behält ihren eigenen Namen, statt in Gold, Silber oder Bronze gezwängt zu werden.

Medaillenabbildungen sind die offiziellen Zeichen der Wettbewerbe selbst. Sie dienen ausschließlich als Hinweis auf die Auszeichnung und stehen immer neben dem Namen des Wettbewerbs und dem Jahr; wo wir keine Abbildung haben, wird ein neutraler Platzhalter gezeigt.

Haben Sie eine falsch angegebene Medaille gefunden, oder halten Sie das Gewicht eines Wettbewerbs für ungerecht? Erzeuger können eine Korrektur schicken und ihr Recht auf Stellungnahme nutzen – siehe den Abschnitt weiter unten.

  • Bedeutender Wettbewerb

    Ein bedeutender internationaler Wettbewerb: Blindverkostung, veröffentlichte Methodik, begrenzter Anteil an Medaillen. Eine solche Medaille hat Gewicht.

  • Mittleres Gewicht

    Ein sichtbarer Wettbewerb mit teilweise veröffentlichter Methodik. Die Medaille zählt, ist aber einer bedeutenden nicht gleichwertig.

  • Nationaler Wettbewerb

    Ein nationaler Wettbewerb: Regeln der OIV, aber es treten nur Erzeuger eines Landes an, und die Teilnahme kostet. Die Medaille zählt, aber weniger als eine internationale.

  • Gekaufte Medaille

    Bezahlte Teilnahme und ein hoher Anteil an Auszeichnungen: Eine solche Medaille sagt über den Wein fast nichts aus.

  • Gewicht unbekannt

    Zu wenige öffentliche Daten über den Wettbewerb — kein Gewicht vergeben.

Preisurteil

Das Preisurteil beantwortet eine einzige Frage – ist dieser Wein gemessen an vergleichbaren Weinen teuer? – und sagt nichts über seine Qualität. Es wird aus Preisbeobachtungen berechnet: Für jedes Geschäft nehmen wir den zuletzt erfassten Preis unter den Artikeln, die lieferbar waren, und deren Median ist der Preis des Weins.

Dieser Median wird mit dem Median einer Kohorte (Vergleichsgruppe) verglichen. Die Kohorte bilden die Weine derselben Erzeugerkategorie und derselben Stilklasse, und die Stilklasse setzt sich derzeit aus Farbe und Geschmacksangabe (Zuckergehalt) zusammen. Ist eines davon unbekannt, bleibt die Stilklasse unbestimmt, und es gibt kein Urteil: „Keine Daten“ behandeln wir nie als Wert.

Eine Abweichung innerhalb von ±15 % vom Median der Kohorte gilt als durchschnittlich, darunter als unter dem Durchschnitt, darüber als über dem Durchschnitt. Toleranz und übrige Schwellenwerte sind Konfiguration, keine in diesen Text geschriebene Konstante; auf der Weinseite zeigt ein aufklappbarer Block die tatsächlichen Zahlen – den Median des Weins, den Median der Kohorte und ihre Größe.

Umfasst die Kohorte weniger als acht Weine, ergeht überhaupt kein Urteil: Die Weinseite zeigt „Zu wenig Daten für ein Preisurteil“ samt der tatsächlichen Größe der Kohorte. Wir schweigen lieber, als aus drei Beobachtungen einen Schluss zu ziehen.

Das Urteil entfällt auch dann, wenn der Wein aus der Preisspanne seiner eigenen Kohorte fällt – jenseits der Tukey-Grenzen, die anderthalb Interquartilsabstände außerhalb der Quartile liegen. Eine Reserve zum Siebzehnfachen des Kohortenmedians ist nicht derselbe Wein, nur teurer; sie ist eine Preisstufe, die es in der Kohorte nicht gibt, und sie teuer zu nennen, würde nichts über einen Aufschlag aussagen. Seltene Sorten und limitierte Abfüllungen landen ebenfalls hier. Die Spanne wird aus der Kohorte selbst berechnet, nicht als festes Vielfaches ihres Medians: Eine Kohorte mit breiter Streuung verträgt einen Preis, der bei einer engen schon aus dem Rahmen fiele.

Die Preise stammen von öffentlichen Shopseiten und veralten: Jeder Preis auf einer Weinseite trägt das Datum seiner Erfassung. Die Preise werden einmal pro Woche erhoben; zwischen unserer Erhebung und Ihrem Einkauf kann sich der Regalpreis also durchaus geändert haben.

Echtheitsrisiko von Herkunftsbezeichnungen

Der Risikohinweis gehört zur Herkunftsbezeichnung, nicht zu einem Unternehmen. Er besagt, dass der Name auf dem Etikett für sich allein nichts garantiert, weil das Angebot an Wein dieser Zone auf dem Markt in keinem Verhältnis zu dem steht, was die Zone physisch hervorbringen kann. Es gibt drei Zustände: keine bekannten Echtheitsprobleme, erhöhtes Risiko, hohes Risiko.

So verhält es sich mit Chwantschkara und Kindsmarauli: kleine Zonen mit chronischem Mangel an Trauben ihrer eigenen Rebsorten und einer Menge in den Regalen, die diese Zonen nicht liefern können. Wir behaupten nicht, dass eine bestimmte Flasche gefälscht ist – wir sagen, dass in dieser Zone die Frage berechtigt ist, und führen auf, was zu prüfen ist.

Prüfenswert ist die Verbindung des Erzeugers zur Zone: ob er dort Weingärten besitzt, ob er in dieser Gegend eingetragen ist, ob auf der Flasche ein bestimmter Jahrgang steht. Ein verdächtig niedriger Preis für eine solche Zone ist schon für sich ein Signal – einen billigen Chwantschkara, der sich erklären ließe, gibt es nicht.

Neben dem Hinweis zeigen wir einen weiteren Fakt aus dem Register: ob der Name als geschützte Bezeichnung eingetragen ist und seit wann. Manche vertraute Namen sind gar keine Herkunftsbezeichnungen, sondern historische Weinnamen – ein solches Wort auf dem Etikett ist durch nichts geschützt.

Der Hinweis ist an drei Stellen sichtbar: in der Liste der Herkunftsbezeichnungen, auf der Seite der Zone selbst mit Erläuterung und auf der Weinseite neben der Herkunftsbezeichnung, wo sich die Checkliste öffnet. Über Unternehmen veröffentlichen wir dabei nur beobachtbare Fakten – Wörter wie „Fälschung“ oder „gepanscht“ verwenden wir gegenüber einem namentlich genannten Erzeuger nie.

Recht auf Stellungnahme

Die Klassifizierung wird aus öffentlichen Daten nach veröffentlichten Regeln berechnet – sie kann also gerade dort falsch sein, wo öffentliche Daten dünn sind. Ein Erzeuger hat das Recht, sowohl einen einzelnen Fakt als auch die Kategorie als Ganzes anzufechten.

Überzeugen kann ein Dokument, kein Schriftverkehr. Die Kategorie wird aus Fakten neu berechnet, daher hilft alles, was einen Fakt belegt: ein Grundbuchsauszug oder ein Pachtvertrag für Weingärten, Unterlagen zur Produktionsstätte, Registerdaten, eine datierte Seite Ihrer eigenen Website. Einen Einwand ohne Belege lesen wir, einen Fakt ersetzen kann er aber nicht.

Eine Eingabe wird zu einer eigenen Aufgabe in der Prüfwarteschlange – mit dem Erzeuger, dem Kontakt, dem Inhalt des Einwands und einem Vermerk zu den beigelegten Unterlagen. Danach bearbeitet sie ein Mensch: prüft die Fakten, erfasst oder korrigiert Aussagen samt ihren Quellen und berechnet die Klassifizierung neu.

Die Kategorie wird automatisch neu berechnet: Ändern sich die Fakten, ändert sich auch die Antwort, denn ein Katalog, der eine Kategorie aus Daten zeigt, die wir nicht mehr haben, führt offensichtlicher in die Irre, als es eine Neuberechnung je könnte. Jede Änderung bleibt dauerhaft im Klassifizierungsverlauf – vorherige Kategorie, neue Kategorie, Datum und Version der Methodik –, und eine Kategorie, die nach einer Eingabe von einem Menschen bestätigt wurde, tastet die Neuberechnung nicht mehr an.

Ein eigenes Formular für Eingaben gibt es auf der Website noch nicht, und eine Bearbeitungsfrist, die wir nicht garantieren können, erfinden wir nicht. Die Regel gilt unabhängig davon: Eine Eingabe mit Unterlagen bearbeitet ein Mensch, und das Ergebnis – ein korrigierter Fakt, eine revidierte Kategorie oder eine begründete Ablehnung – wird in der Datenbank festgehalten.

Geht es nicht um einen Fakt, sondern um die Methodik selbst – etwa das Gewicht eines Wettbewerbs oder einen Schwellenwert –, ist auch das ein berechtigtes Anliegen. Gewichte und Schwellenwerte sind veröffentlicht und stehen im Code: Geändert werden sie durch Prüfung und Tests, nicht auf Einzelwunsch.

Daten und Korrekturen

Die Daten setzen sich aus vier Schichten zusammen: öffentliche Register (die Transparenzdatenbank der AMA zu den EU-Agrarzahlungen, aus der hervorgeht, ob ein Erzeuger selbst Flächen bewirtschaftet, und das Firmenbuch), Websites und Etiketten der Erzeuger selbst, Händlerkataloge und die offiziellen Siegerlisten von Wettbewerben. Von Händlern übernehmen wir Preis, Verfügbarkeit, Bezeichnung des Artikels und Link. Aus der AMA-Datenbank veröffentlichen wir nur, ob ein Erzeuger Flächen bewirtschaftet und in welcher Größenordnung – nie den Förderbetrag und nie den Namen einer Privatperson. Land- und Forstwirte sind zur Eintragung ins Firmenbuch nicht verpflichtet; dass ein Weingut dort fehlt, sagt daher nichts aus. Welches Dokument hinter einem österreichischen DAC-Gebiet steht, ist auf der Seite dieses Gebiets angegeben, neben dem Fakt selbst.

Unterschiedliche Daten werden in unterschiedlichem Rhythmus aktualisiert. Preise werden in einem vollständigen wöchentlichen Durchlauf erhoben; einmal pro Woche suchen wir auch nach Änderungen – Artikel, die in Shops neu aufgetaucht oder verschwunden sind, bearbeitete Seiten von Weingütern; Websites der Erzeuger rufen wir monatlich ab. Wir erheben bewusst in schonendem Tempo, nur über öffentliche Seiten und ohne Zugangsbeschränkungen zu umgehen.

Preisbeobachtungen werden einmal erfasst und nie überschrieben: Jeder Preis bleibt mit seinem eigenen Datum und Geschäft in der Datenbank. Die Preisgeschichte wächst daher ab dem allerersten Durchlauf, und ein Wein, der später in den Katalog kommt, erbt sie vollständig, statt bei null zu beginnen.

Ein Teil der Arbeit läuft automatisch. Die Verknüpfung eines Quelleintrags mit einem Katalogeintrag wird automatisch angewendet, sobald die aus gewichteten Merkmalen berechnete Sicherheit einen Schwellenwert überschreitet; ist die Zuordnung mehrdeutig, wird gar nichts entschieden, und jede Entscheidung lässt sich rückgängig machen. Diese Lockerung gilt nicht für die Klassifizierung und nicht für die Veröffentlichung von Fakten über Unternehmen – dort bleibt die Entscheidung bei einem Menschen.

Die Datenbank ist aus offenen Quellen zusammengetragen und enthält Fehler – das folgt aus der Art ihres Aufbaus, nicht aus Nachlässigkeit. Wir zeigen lieber „keine Daten“, als eine Lücke mit einer Vermutung zu füllen; eine leere Stelle auf einer Weinseite ist deshalb selbst eine Information.

Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns. Am schnellsten lässt sich eine Korrektur prüfen, die ihre Quelle nennt; das Verfahren ist dasselbe wie beim Recht auf Stellungnahme im Abschnitt oben.